Fall 1: das Kind erkrankt zu Hause: Wir können keine kranken Kinder betreuen. Zum einen fehlt uns dafür die Kapazität, zum andern sollen die gesunden Kinder nicht angesteckt werden. Wir bitten Sie deshalb, ein krankes Kind am Morgen vor 09.00 Uhr abzumelden und solange von der KiTa fern zu halten, bis keine Ansteckungsgefahr mehr besteht.
Fall 2: das Kind erkrankt während dem KiTa-Aufenthalt: Wenn das Kind während des Aufenthaltes in der KiTa krank wird oder einen Unfall hat, übernehmen wir in Notfällen die ärztliche Erst-Betreuung und rufen Sie so rasch als möglich an. In weniger dringlichen Fällen rufen wir zuerst die Eltern an. Manchmal ist es nötig, dass die Eltern das Kind möglichst bald von der KiTa abholen. Damit wir richtig und schnell reagieren können, sind wir deshalb darauf angewiesen, dass uns die Eltern umfassend über den Gesundheitszustand ihres Kindes informieren und uns die Adresse und Telefonnummern des Kinderarztes mitteilen. Wir behandeln diese Informationen streng vertraulich.
Versicherungen für das Kind (Krankheit, Unfall, Haftpflicht) sind in jedem Fall Sache der Eltern.